Duale Ausbildung - Verwaltungsfachangestellte*r (m/w/d)

Fachrichtung Kommunalverwaltung

Beraten, Organisieren, Bescheinigungen und Urkunden ausstellen, Vorgänge bearbeiten, Daten erheben und auswerten - das sind Aufgaben, die Verwaltungsfachangestellte in den verschiedenen Bereichen der Verwaltung erledigen.

Auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht erarbeiten sie Verwaltungsentscheidungen und stehen Bürgerinnen und Bürgern für Auskünfte und Dienstleistungen, wie beispielsweise der Gewährung von Sozialhilfe, Ausstellung von Personalausweisen, Gewerbeanmeldungen und Bearbeitung von Bauanträgen zur Verfügung. Andere Aufgaben ohne Bezug zum Publikum sind u.a. die Vorbereitung von Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse, die Mitarbeit an der Umsetzung von Beschlüssen, die Materialbeschaffung  und die Mitwirkung bei der Erstellung und Ausführung des Haushaltsplanes.

Die wichtigsten Ausbildungsinhalte sind:

  • Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
  • Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
  • Kommunikation und Kooperation
  • Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht, Sozialrecht usw.
  • Personal und Organisation
  • Finanzen und Haushalt
  • Leistungsverwaltung
  • Ordnungsverwaltung

Einstellungsvoraussetzungen:

  • mindestens Fachoberschulreife
  • gute Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik
  • Kreativität, schnelles Erfassen von rechtlichen Zusammenhängen
  • gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit
  • Spaß an Teamarbeit
  • Freude am Umgang mit Bürgern
  • keine Eintragungen im Führungszeugnis
  • gesundheitliche Eignung
  • erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren

Der Berufsschulunterricht findet zweimal wöchentlich am Berufskolleg Herzogenrath statt. Darüber hinaus besuchen die Auszubildenden alle zwei Wochen einen berufsbegleitenden praxisbezogenen Unterricht beim Studieninstitut der StädteRegion Aachen.

Die praktische Ausbildung wird in den Ämtern der Verwaltung durchgeführt.

 

Wir bilden auch ab August 2025 wieder aus!

Die Bewerbungsfrist für die Ausbildungsstellen mit Beginn im August 2025 ist der 31.12.2024.

Hier noch ein paar weitere Infos:

Beginn der Ausbildung: 01. August 2025            

Dauer der Ausbildung: 3 Jahre

Arbeitszeit: 39 Wochenstunden

Ausbildungsvergütung:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 Euro (brutto)
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 Euro (brutto)
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 Euro (brutto)

Deine Vorteile:          

  • 30 Urlaubstage/Jahr, zusätzlich zwei arbeitsfreie Tage (Heiligabend und Silvester)
  • Jährliche Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld)
  • Monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen (bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrages)               
  • Bezuschussung einer Mitgliedschaft im Urban Sports Club im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements in Höhe von 40,00 Euro (Eigenanteil 9,90 Euro)
  • Abschlussprämie in Höhe von derzeit 400,00 Euro nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung (ohne Wiederholung)
  • Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten

 

Wir freuen uns auf deine Bewerbung mit Lebenslauf, Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (falls du noch nicht volljährig bist) an den

Bürgermeister der Stadt Baesweiler
- Personalabteilung -
Postfach 1180
52490 Baesweiler

oder an:

info@stadt.baesweiler.de

 

Die Stadt Baesweiler fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt der Region auch bei den Beschäftigten widerspiegelt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität werden ausdrücklich begrüßt. Bewerbungen von Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.

Es wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen ohne Klarsichthüllen und Bewerbungsmappen einzureichen.

Aus Gründen der Kostenersparnis werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesandt, sondern datenschutzgerecht vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

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